Rechtsanwälte Hirt + Mehler

- Sie haben Schulden ?

- Sie fühlen sich von Gläubigern gehetzt ?

- Sie haben den Überblick über Ihre finanzielle Situation verloren?

Dann brauchen Sie kurzfristig professionelle Hilfe. Öffentliche Beratungsstelle haben nicht selten Wartezeiten von 12 Monaten oder mehr. Bei uns bekommen Sie in aller Regel einen Termin innerhalb von 3 Wochen.

Rufen Sie uns unverbindlich an. (Tel.: 0781/969469-0, RA Mehler)

Häufig gestellte Fragen:

- Was kostet mich diese Hilfe ?

Kurze Antwort: Weniger, als Raten an die Gläubiger zu bezahlen. Die Erstberatung bieten wir Ihnen  für eine Pauschale von 50,- € an.

- Muss ich im Insolvenzverfahren damit rechnen, dass mir Auto, Fernseher u.ä. weggenommen werden?

Auch im Insolvenzverfahren ist die Wohnungseinrichtung im Rahmen der sog. "bescheidenen Lebensführung" unpfändbar. Dazu gehören auch übliche Geräte wie Fernseher, PC usw. Ein privater PKW ist dann unpfändbar, wenn er für die Fahrt zur Arbeitsstelle benötigt wird. Bei älteren Fahrzeugen ist eine Pfändung ohnehin nicht zu befürchten, da die anfallenden Kosten den Wert des Fahrzeuges in der Regel übersteigt.

- Was für Unterlagen muss ich mitbringen?

Für eine Erstberatung benötigen wir grundsätzlich keine Unterlagen. Entscheidend ist hier die Höhe Ihrer Verbindlichkeiten sowie Ihr Einkommen. Sofern Sie sich über diese Punkte unsicher sind, halten Sie Einkommensnachweise mit bzw. Forderungsschreiben bereit, aus denen sich die Höhe der gegen Sie geltend gemachten Ansprüche ergibt.

 

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